Satzung

SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS
ORTSVEREIN WACHENHEIM –

S A T Z U N G

§ 1
Name, Gebiet und Sitz

Der „Ortsverein Wachenheim der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ umfasst das Gebiet der Stadt Wachenheim an der Weinstraße. Sein Sitz ist Wachenheim an der Weinstraße.

§ 2
Organe des Ortsvereins

Organe des Ortsvereins sind:
a)die Mitgliederversammlung,
b)der Vorstand und
c)der Ortsvereinsausschuss.

§ 3
Mitgliederversammlung

1.Die Aufgaben der Mitgliederversammlung des Ortsvereins sind:
a)Festlegung der politischen und organisatorischen Richtlinien für die Arbeit innerhalb des Ortsvereins,
b)Wahl des Ortsvereinsvorstandes und der Revisoren,
c)Entgegennahme der Berichte des Ortsvereinsvorstandes und der Stadtratsmitglieder des Ortsvereins,
d)Wahl der Delegierten zu den Unterbezirksparteitagen und zu den Kreis- und Gemeindeverbandskonferenzen,
e)Nominierung von Kandidaten für Kreistag und Verbandsgemeinderat,
f)Aufstellung der Kandidaten zum Stadtrat,
g)falls erforderlich, vorzeitige Abwahl und Neuwahl von Vorstandmitgliedern.

2.Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr vor dem 31. März stattfinden.
Auf Wunsch von ¼ der Mitglieder muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden.

3.Ein Einladung zu einer Mitgliederversammlung, bei der Wahlen durchgeführt werden, muss mindestens eine Woche vorher zusammen mit Tagesordnung allen Mitgliedern schriftlich mitgeteilt werden.

§ 4
Ortsvereinsvorstand

1.Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:
a)dem Vorsitzenden,
b)zwei Stellvertretenden Vorsitzenden,
c)dem Kassierer,
d)dem Schriftführer,
e)mindestens sieben Beisitzern.

2.Die Wahl des Vorstandes und der Revisoren erfolgt alle zwei Jahre.

§ 5
Ortsvereinsausschuss

1.Dem Ortsvereinsausschuss gehören an:
a)die Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes,
b)je ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaften
c)die Mandatsträger aus dem Ortsverein,
d)die Mitglieder übergeordneter Organisationsgliederungen der Sozialdemo-kratischen Partei aus dem Ortsverein

2.Den Vorsitz im Ortsvereinsausschuss führt der Vorsitzende des Ortsvereins oder im Verhinderungsfall sein Stellvertreter.

§ 6
Wahl der Delegierten

1.Die Wahl der Delegierten zu den Unterbezirksparteitagen und zu den Kreis- und Gemeindeverbandskonferenzen erfolgt jeweils auf die Dauer von zwei Jahren.

2.Die Bestimmungen des § 3 Abs. 1. g) gilt entsprechend.

§ 7
Übergeordnete Satzungen

Im übrigen gelten die Satzungen des Unterbezirks Neustadt an der Weinstraße, des Bezirks Pfalz und das Organisationsstatut der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.

§ 8
Schlussbestimmungen

1.Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 28.02.1973 in Kraft.

2.Satzungsänderungen können nur durch eine Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

Wachenheim, den 28.02.1973

DER VORSTAND

 

Counter

Besucher:428832
Heute:25
Online:4

Mitmachen

Alle Termine öffnen.

01.05.2024 - 01.05.2024 SPD-Ortsverein Großkarlbach-Bissersheim - Maifeier
Thema: "Argumentationstraining gegen Stammtischparolen"

01.05.2024, 09:30 Uhr - 10:30 Uhr SPD-Ortsverein Obrigheim - Brunch in den Mai

01.05.2024, 11:00 Uhr - 12:00 Uhr SPD-Ortsverein Obersülzen - Maifest

01.05.2024, 11:00 Uhr - 12:00 Uhr SPD-Ortsverein Carlsberg-Hertlingshausen - Familienfest

01.05.2024, 11:00 Uhr - 12:00 Uhr SPD-Ortsverein Weisenheim am Berg - Fest zum 1. Mai

07.05.2024, 19:00 Uhr - 20:00 Uhr SPD-Ortsverein Carlsberg-Hertlingshausen - Stammtisch

Alle Termine