Peer Steinbrück Video-Satire zum Thema Kinder
http://www.myvideo.de/watch/487182
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Beschluss zum Ausbau der Kinderbetreuung
Die Arbeitsgruppe zum Ausbau der Kinderbetreuung mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Länder und der Koalitionsfraktionen hat sich am Dienstag auf ein konkretes Konzept zum Ausbau der Kinderbetreuung geeinigt. Ermöglicht hat diesen Durchbruch Finanzminister Peer Steinbrück, der mit einem neuen, sehr guten Vorschlag einen großen Schritt auf die Länder zu gemacht hat.
Dazu erklärten die SPD-MdB Nicolette Kressl Christel Humme: „ Wir können mit dem erzielten Ergebnis sehr zufrieden sein, denn wir konnten uns mit zentralen Forderungen durchsetzen.
Im Hinblick auf das Betreuungsgeld haben wir die unverbindliche Formulierung des Koalitionsausschusses
vom 14. Mai 2007 übernommen. Anders als beim Rechtsanspruch gibt es keine konkrete Vereinbarung über ein Gesetzgebungsverfahren.
Die nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Einrichtung des Sondervermögens und des
Rechtsanspruchs sowie zur Finanzierung werden wir sehr kritisch und aufmerksam begleiten
und euch weiterhin darüber informieren.
Mit der heutigen Vereinbarung machen wir beim Ausbau der Kinderbetreuung einen Quantensprung und verbessern damit die Bildungschancen unserer Kinder und die Möglichkeiten von Eltern, Familie und Beruf zu vereinbaren.
1. Die Länder stimmen der Einführung des von uns geforderten Rechtsanspruchs ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 zu. Damit erhalten die Eltern die Garantie, auch tatsächlich einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen.
2. Der Bund beteiligt sich dauerhaft an der Kinderbetreuung. In der Aufbauphase bis 2013 bekommen die Länder 2,15 Mrd. Euro aus einem Sondervermögen für Investitionskosten. Daneben beteiligt sich der Bund auch an den Betriebskosten, und zwar mit insgesamt 1,85 Mrd. Euro. Nach der Aufbauphase, ab 2014, wenn der Rechtsanspruch gilt, beteiligt sich der Bund an den laufenden Betriebskosten in Höhe von 770 Mio. Euro pro Jahr.
3. Die deutliche Beteiligung an den Betriebskosten geht ebenfalls auf uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zurück. Den Löwenanteil der Kosten machen die Betriebskosten aus. Mit der Betriebskostenbeteiligung ist den Kommunen tatsächlich geholfen. Der Rechtsanspruch stellt sicher, dass die Mittel auch bei ihnen ankommen.
4. Außerdem kommt die Beteiligung an den Betriebskosten auch denjenigen Ländern zu Gute, die bereits viel in die Kinderbetreuung investiert haben und über ein ordentliches Angebot verfügen. Dies trifft vor allem auf die ostdeutschen Länder und die Stadtstaaten zu, darunter einige sozialdemokratisch regiert.
Beschluss/Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau 28.8.2007
I. Vorbemerkungen
Wir wollen in Deutschland Kinder und ihre Eltern wirksam fördern. Gezielte finanzielle Hilfen, mehr Familienorientierung in der Arbeitswelt sowie eine gute Infrastruktur der Betreuung und Förderung für Kinder aller Altersgruppen bilden den Dreiklang, der Familien nachhaltig unterstützt.
Wir wollen den Menschen Mut machen, ihre Kinderwünsche zu verwirklichen, wir wollen Armut von Familien vermeiden, Nachteile zwischen den verschiedenen Familientypen ausgleichen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit für Mütter und Väter gleichermaßen verbessern. Gute Kinderbetreuungsangebote haben dabei eine Schlüsselfunktion.
Deutschland verfügt über ein gutes Angebot an Kinderbetreuung für die 3-6jährigen Kinder, der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder dieser Altersgruppe kann überall realisiert werden. Für die unter dreijährigen Kinder, deren Eltern nach dem Elterngeldbezug ein Betreuungsangebot suchen, sollen bis 2013 ebenfalls ausreichend
Plätze in Einrichtungen und in der Tagespflege geschaffen werden.
II. Vereinbarungen
1. Gemeinsame Zielvereinbarung: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis 2013: insgesamt bundesweit für 35% der unter Dreijährigen, d.h. ca. 750.000 Plätze.
2. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. €. Für Investitionen wird auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung (Stand 28. Aug. ) ab 2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 aufwachsend bis 2013 über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben ( 2009 : 100 Mio. €; 2010: 200 Mio. €; 211: 350 Mio. €; 2012: 500 Mio. €; 2013: 700 Mio. € ). Anschließend – ab 2014 - wird sich der Bund laufend mit 770 Mio. € p.a. an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten, die über die Marge des TAG hinausgehen, beteiligen.
3. Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.
4. Die Länder stimmen der bundesweiten Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 zu. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld) eingeführt werden.
III. Zum Verfahren
1. Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern empfiehlt den Koalitionsfraktionen, im September 2007 ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens für die Bereitstellung der Investitionshilfen auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern in den Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel ist ein Inkrafttreten dieses Gesetz noch in diesem Jahr.
2. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der unter II. genannten Vereinbarungen bis Ende des Jahres ein zustimmungspflichtiges Artikelgesetz mit den erforderlichen Änderungen des SGB VIII sowie den Änderungen im Finanzausgleichgesetz auf den Weg bringen.
3. Die Verwaltungsvereinbarung zu den Investitionshilfen tritt zum 1. Januar 2009 außer Kraft, wenn die im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz notwendigen Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes nicht bis zum 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind.