Etwa 2,5 Millionen Ehrenamtliche sorgen dafür, dass im Sport der Ball rollt. Ehrenamtliche Arbeit stärkt den Zusammenhalt, überwindet soziale Schranken,
verbindet und integriert.
Über 23 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in mehr als 600.000 Vereinen und Organisationen. Diese Arbeit mit all ihren Facetten und Gesichtern spielt eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Sie stärkt den Zusammenhalt, überwindet soziale Schranken, verbindet und integriert. Mit dem am 10. Mai in erster Lesung beratenen „Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ sollen die steuerlichen Rahmenbindungen für ehrenamtlichen Einsatz verbessert werden. Der Gesetzentwurf ist ein erster Schritt zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Zum einen soll er die Wertschätzung für ehrenamtlich tätige Menschen ausdrücken und zum anderen mehr Menschen motivieren, sich ehrenamtlich oder finanziell für die Gesellschaft einzusetzen. Es geht bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts um ein gegenseitiges solidarisches Miteinander von Staat und Bürgern.
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen
■ Für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen
Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) ist vorgesehen, jährlich 300 Euro von der Steuer
absetzen zu können.
■ Der so genannte Übungsleiterfreibetrag
soll von 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht werden.
■ Der Sonderausgabenabzug für
Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine soll auch bei Gegenleistungen (zum Beispiel
Freikarten)
möglich werden.
■ Förderungswürdige Zwecke im
Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht sollen besser aufeinander abgestimmt werden.
■ Rechts- und Verwaltungsvorschriften
im Spendenrecht sollen vereinfacht werden.
■ Die Besteuerungsgrenze für
wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen soll auf jeweils 35.000 Euro Einnahmen im Jahr angehoben werden. Das bedeutet, dass erst ab 35.000 Euro Einnahmen im Jahr Körperschaft- und Gewerbesteuer gezahlt werden müssen. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug wird entsprechend angepasst.
■ Die Höchstgrenze für den
Sonderausgabenabzug von Spenden soll vereinheitlicht werden und auf 20 Prozent des
Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke angehoben werden.
■ Der abziehbare Höchstbetrag
für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital soll von 307.000 Euro auf 750.000 Euro
angehoben werden.
■ Der zeitlich begrenzte Vor- und
Rücktrag von Großspenden und der zusätzliche Höchstbetrag für Spenden an Stiftungen
sollen
zugunsten eines zeitlich unbegrenzten Zuwendungsvortrags abgeschafft werden.
Unser Staat mit seinem solidarischen Gemeinwesen lebt von dem Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Dieses Engagement kann jedoch nicht verordnet werden – es basiert auf Freiwilligkeit. Es soll sich weiter entfalten. Dafür muss die Politik Rahmenbedingungen schaffen, die motivieren, ermutigen und Möglichkeiten eröffnen. Die SPD hat durchgesetzt, dass im Koalitionsvertrag die stärkere Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verankert wurde. Peer Steinbrück hatte bereits im Dezember die Eckpunkte für den Gesetzentwurf unter dem Titel „Hilfen für Helfer“ vorgestellt. Die Reform soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
SPD steht für Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Steuerliche Förderung ist aber nur ein Standbein zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Die SPD steht für den weiteren Ausbau der Freiwilligendienste, für die Reform des Vereinsrechts, für Entbürokratisierung, für den Ausbau der Bürgerbeteiligung sowie für die Unterstützung von nötigen Infrastrukturen der Engagementförderung.
Unterstützung
hat Tradition
Der Einsatz der SPD für bürgerschaftliches Engagement hat eine lange Tradition,die sich sehen lassen kann. Im Folgenden ein unvollständiger Streifzug:
■ Sozialdemokratische Kanzler haben sich immer für eine Übungsleiterpauschale stark
gemacht. Willy Brandt hat sie in Höhe von 100 DM monatlich eingeführt,
unter Helmut Schmidt wurde der Betrag auf 200 DM angehoben und
Gerhard Schröder ist 1999 noch einen Schritt weiter gegangen:
Er hat die Übungsleiterpauschale auf 154 Euro im Monaterhöht, um den Kreis der
Pädagogischen Betreuer erweitert und in eine steuerfreie Einnahme umgewandelt.
■ Auf sozialdemokratische Initiative hin wurde 2002 der Unterausschuss
„Bürgerschaftliches Engagement“ eingesetzt, der auch in dieser Legislatur das Thema
parlamentarisch bearbeitet.
■ Mit Hilfe der SPD hat sich im Jahr 2003 das „Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches
Engagement“ als Plattform für über 190 Organisationen aus Bürgergesellschaft,
Politik und Wirtschaft gegründet.
■ Die SPD hat den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verbessert und fördert die
Weiterentwicklung der Freiwilligendienste für die Jungen und die Alten. Auch deutlich
Verbesserte Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen und bessere Finanzbedingungen
für die Hospizarbeit sind auf sozialdemokratische Initiative zurückzuführen.
>>>MEHR INFORMATIONEN:
www.spdfraktion.de